Schlussbestimmungen zum Kurs Brandschutz in lufttechnischen Anlagen

Geltungsbereich
Diese Schlussbestimmungen gelten für den Kurs Brandschutz in lufttechnischen Anlagen.

Zulassungs-/Aufnahmebedingungen
Im Detail verweisen wir auf die Kursbeschreibung.
In Kürze:
  • Die Aufnahme in den Kurs Brandschutz in lufttechnischen Anlagen setzt eine abgeschlossene Grundbildung (Berufslehre) im Bereich Lüftung oder einen Abschluss als Brandschutzfachperson VKF (Brandschutzfachmann/-frau BP bzw. Brandschutzexperte/-expertin HFP) voraus.
  • Personen ohne abgeschlossene Grundbildung (Berufslehre) im Bereich Lüftung aber mit einer gleichwertigen Qualifikation und mehrjähriger Berufserfahrung können in Ausnahmefällen und in beschränkter Anzahl über ein Zulassungsverfahren (Sur-Dossier-Verfahren) aufgenommen werden. Dies kann mit kostenpflichtigen Auflagen verbunden sein (z. B. Übersetzungen von Diplomen, Zertifikaten).
  • ProKlima kann für einzelne Angebote zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen.
Kursgebühr
In der Kursgebühr sind die direkten Kosten für das Kursprogramm inklusive digitaler Unterrichtsunterlagen, Pausen- und Mittagsverpflegung, Prüfungsgebühren und die Diplomierung enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für Fachliteratur, Aufenthaltskosten und Spesen.
Die Rechnungstellung erfolgt, sobald die Durchführung des Kurses definitiv ist.
 
Zusatzkosten
Allfällige Prüfungswiederholungen, Verschiebungen von Modulen und Nachbesserungen von Abschluss-Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
 
Rückzug der Anmeldung und Abbruch des Kurses
Es gelten die folgenden Konditionen:
  1.  Annullierungen/Rückzüge der Anmeldung müssen in jedem Fall schriftlich an die Kursleitung erfolgen. Wird die Anmeldung nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, ist eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von Fr. 300.-- zu entrichten.
  2. Bei Abbruch des Kurses oder Rückzug einer Anmeldung innerhalb von zwei Monaten vor Kursbeginn wird die gesamte Gebühr geschuldet.
ProKlima empfiehlt eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Diese kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften beantragt werden.
 
Verschiebungen
In Ausnahmefällen kann, nach Bezahlung der gesamten Kursgebühr, auf Antrag der teilnehmenden Person ein Verschiebungsgesuch (z. B. Besuch eines Moduls in der kommenden Durchführung) durch die Kursleitung geprüft und bewilligt werden. Für Verschiebungen wird eine Aufwandsentschädigung erhoben. Beim Antrag auf Verschiebung trägt die teilnehmende Person das Risiko, dass das gewünschte Modul zu einem späteren Zeitpunkt nicht im geplanten Rahmen bzw. in der geplanten Form durchgeführt wird und Inhaltsanpassungen erfolgen können.
 
Verschiebung/Absage der Durchführung durch ProKlima
Bei einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen kann ProKlima das Kursangebot auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall kurz nach Anmeldeschluss informiert.
 
Digitaler Lehrbetrieb
Es besteht kein Anspruch auf eine Kostenreduktion, falls der Unterricht kurzfristig aufgrund von neuen behördlichen Vorschriften vollständig auf Distance Learning umgestellt wird, da auch im Distance Learning der relevante Inhalt und die nötigen Kompetenzen vermittelt werden. Zudem werden auch die entsprechenden Teilnahmebestätigungen bzw. Diplome vergeben.
 
Ausfall von Veranstaltungen
Fallen einzelne Veranstaltungen innerhalb eines Kursprogramms (z. B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, bietet ProKlima frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Daraus lassen sich keine Ansprüche gegenüber ProKlima ableiten.
 
Nichteilnahme
Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militär-/Zivildienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Kursgebühren.
 
Änderungen im Kursprogramm
ProKlima behält sich vor, Änderungen im Kursprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.
 
Diebstahlversicherung (Sachversicherung – Elektronisches Equipment)
ProKlima unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z. B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Teilnehmenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
 
Haftpflichtversicherung
Teilnehmende verpflichten sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit von ProKlima und Dritten (Firmen- oder Objektbesichtigungen) einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung ist Sache der Teilnehmenden. ProKlima lehnt jegliche Haftung ab.
 
Teilnahmepflicht
Generell gilt die Teilnahme an mindestens 80 % des Unterrichts (Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder einer Mischform) als Bedingung für die Zulassung zu den Prüfungen/Leistungsnachweisen. Die Teilnahme wird überprüft. Eine Teilnahme von weniger als 80 % der gesamten Unterrichtseinheiten kann in begründeten Ausnahmefällen durch andere Leistungen kompensiert werden. Über Form und Umfang der Kompensation der fehlenden Präsenztage entscheidet die Kursleitung.
 
Kursausschluss
ProKlima behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist die ganze Kursgebühr geschuldet, d. h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass der Kursgebühr: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung der Kursgebühr sowie in schwerwiegenden Fällen (z. B. Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung).
 
Urhebernutzungs-/Persönlichkeitsrechte
Die Urhebernutzungsrechte an den Unterrichtsmaterialien gehören ProKlima. Unterrichtsmaterialien (schriftliche Materialien, Videos usw.) dürfen von den Teilnehmenden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Unterrichtsmaterialien, die auf Dropbox (oder anderen Lernplattformen) gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden.
Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
 
Datenschutz
1. Verwendung personenbezogener Daten
    a) ProKlima geht mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
    b) Die teilnehmende Person erklärt sich mit ihrer verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass ProKlima ihre Daten (z. B. Vorname, Name, Kursangebot usw.) sowie
        Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach
        dem Kurs bearbeiten und/oder verknüpfen darf.
Weiter erklärt sich die teilnehmende Person einverstanden, dass bei Kursangeboten, die in Kooperation mit anderen Schulen, Institutionen usw. durchgeführt werden, die notwendigen Daten an den/die Kooperationspartner:in weitergegeben und nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden dürfen.
 
2. Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z. B. Firmen- oder Objektbesichtigungen erklärt sich die teilnehmende Person einverstanden, dass ihre Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch ProKlima bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der teilnehmenden Person und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist am jeweiligen Sitz von ProKlima.
 
Urtenen-Schönbühl, 08.02.2024
Timo Alber, Präsident ProKlima
Markus Maurer, Koordinator Aus- und Weiterbildung, Normen und Richtlinien